Ratssitzung, 28.08.2023
- Schinnerweg: Antrag gestellt - auch jetzt immer noch kein Bescheid! Was ist los?
- Ortsschild "Postmoor" soll vorgezogen werden vor die Einfahrt "Am Siedenkamp"
- Zwei weitere Dialogdisplays zur Geschwindigkeitsmessung werden aufgestellt
- Landkreis ist jetzt "amtlich" für Unterhaltung des Geh- und Radweges an K 37 zuständig
- "Hummelbeck"/"Lahmsbeck": Schwachstellen erkannt, erneut auf Tagesordnung
- Jahresabschluss 2018 geprüft - keine gravierenden Beanstandungen
- Bebauungsplan-Änderung und Aufstellungsbeschluss für Wohnbebauung beschlossen
- Wieder zwei Bäume weg am Lohfeld
- DGH macht vom 11. September bis zum 24. Oktober wegen Bauarbeiten dicht
- Bürgermeister Terne begrüßte sieben Bürger im Zuschauerraum, entschuldigte zwei Ratsmitglieder und eröffnete die Ratssitzung
- Knut Willenbockel berichtete kurz aus der Verwaltung. Wesentliche Punkte:
- Der Landkreis senkt die Berechnungsgrundlage für die Gemeinde-Umlage von 47,5 auf 46,8 Punkte. Das bedeutet für die Kommunen eine finanzielle Entlastung.
- In einer Besprechung im Rathaus zum Thema "Verkehrssicherheit" im Rahmen der Dorfentwicklung wurde beschlossen, zwei weitere Digitaldisplays aufzustellen. Diese weisen Schnellfahrer auf ihr Fehlverhalten hin. Eines dieser Displays soll fest
in Postmoor installiert werden, so später AG-Sprecher Harald von Thaden.
- Nach langjährigen Recherchen und Verhandlungen bzgl. der Zuständigkeiten konnte die Samtgemeindeverwaltung jetzt eine Klärung erreichen. Nunmehr ist der Landkreis Stade für die Unterhaltungsmaßnahmen von Geh- und Fahrradweg an der Hauptstraße (Kreisstraße K 37) in Bliedersdorf voll verantwortlich.
- Der Jahresabschluss 2018 der Gemeinde ist durch den Landkreis geprüft worden. Es gab keine gravierenden Mängel. Das Jahr 2018 endete mit einem Überschuss von rund 93.000,-- €. Der Rat erteilte einstimmig dem Bürgermeister Entlastung.
Die Verwaltung im Horneburger Rathaus bereitet bereits parallel den Abschluss für das Jahr 2019 vor, der dann dem Landkreis vorgelegt werden soll. Die entsprechenden Arbeiten fallen in die Zeit eines Software-updates der Finanz-Software im Rathaus und sind daher entsprechend anspruchsvoll!
- Der Samtgemeindebürgermeister berichtete, dass bzgl. der Planungen nach § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) ein aktuelles Grundsatzurteil vor dem Bundesverwaltungs-gericht ergangen ist, das vermutlich einige Auswirkungen auf aktuelle sowie auch auf künftige Planungen haben wird!
Es geht hierbei um die Beplanung von Freiflächen am Ortsrand bzw. im Außenbereich einer Gemeinde bis zu einer Größe von 10.000 m2, die jetzt nicht mehr in einem beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung und entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen zum Zwecke einer Bebauung beplant werden dürfen. Dieser § des BauGB, so das Bundesverwaltungsgericht, sei auch nicht vereinbar mit EU-Recht!
Eingeführt wurde § 13b BauGB im Jahr 2017, um möglichst schnell Wohnraum für geflüchtete Menschen schaffen zu können. Nachdem die Regelung mit einer Befristung Ende 2019 ausgelaufen war, erklärte das damalige Bundesinnenministerium im Sommer 2020, das Ziel des § 13b sei weiterhin geboten. Die Befristung wurde im Zuge der BauGB-Novelle 2021 durch das Baulandmobilisierungsgesetz, das am 14.6.2021 in Kraft getreten ist, aufgehoben und bis zum 31.12.2022 verlängert.
In der vom BVerwG beanstandeten Regelung heißt es, dass die Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans bis Ende 2022 eingeleitet werden mussten. Vom Bundesbaumini-sterium gab es zunächst keine Stellungnahme, wie nun weiter verfahren werden soll. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, die Regelung nicht weiter zu verlängern.
Offen ist auch die Frage, wie mit denjenigen Flächen umgegangen wird, die bereits nach abgeschlossener Planung in Verbindung mit § 13b BauGB bebaut wurden. Nach Auskunft von R. Courtault handelt es sich in Bliedersdorf um zwei Planungsflächen.
Hier die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Thema. - Im Rahmen der Fragen von Bürgern bat H.-J. Feindt um Informationen zu einem Tagesordnungspunkt, der bereits im vergangenen Jahr
erstmalig auf der Tagesordnung stand und auch im
April d. J. erneut Thema im Rat war. Die Bauverwaltung der Samtgemeinde hatte vorgeschlagen, die Bäche "Lahmsbeck" und "Hummelbeck" zu Schaugräben zu erklären. Somit würde auch der Landkreis als ordnende Stelle eingebunden, wenn entsprechend vorgeschriebene Schauen nicht durchgeführt würden bzw. es sonstige Missstände geben sollte. Der Rat hatte eine Entscheidung vertagt um zwischenzeitlich eine Begehung zu organisieren, um sich vor Ort ein Bild zu machen.
Die Begehung ist nun vor längerer Zeit erfolgt und Bürgermeister Terne sagte zu, demnächst die Ergebnisse und Konsequenzen aus der Begehung im Rat zu beraten und einen Beschluss zu fassen bzgl. der Zuordnung als "Schaugräben". Der Bürgermeister: "Die Schwachstellen wurden erkannt!"

- Volker Dammann fragte nach der "Benutzungspflicht" auch für Radfahrer auf dem Geh-/Radweg an der Hauptstraße im Ort. Eine entsprechende Pflicht der Nutzung auch für Fahrradfahrer wurde bestätigt.
- In seinem Bericht aus der AG "Siedlungsentwicklung" bezog sich Harald von Thaden ebenfalls auf das Verkehrskonzept und berichtete vom Treffen und Absprachen mit der SG-Verwaltung im Rathaus Horneburg. Der SPD-Fraktionsvorsitzende konnte auch berichten, dass vereinbart wurde, einen Antrag beim Landkreis zu stellen, das Ortsschild von Postmoor (von Bliedersdorf aus gesehen) bis vor die Einfahrt des Gewerbegebietes "Am Siedenkamp" vorzuziehen. Hiermit soll ein vorzeitiges Abbremsen der Autofahrer erreicht und die Sicherheit bei der "Siedenkamp"-Ein- und Ausfahrt vergrößert werden.
Weiter habe man, so von Thaden, über die Notwendigkeit der Sichtfreiheiten an Straßen- und Wege-Einmündungen im gesamten Ort gesprochen. Entsprechende Maßnahmen sollen kurzfristig umgesetzt werden.
Abschließend berichtete der AG-Sprecher, dass in der nächsten Sitzung der AG "Siedlungsentwicklung" die Ergebnisse des Workshops "Neue Dorfmitte" noch einmal durch die AG-Mitglieder aufgearbeitet werden sollen. - Volker Dammann bedauerte als AG-Sprecher "Grün & Wege", dass es immer noch keinen Förderbescheid für die abschließende Fertigstellung der letzten Teilabschnitte "Schinnerweg" (Endpunkte Siedlung "Töfenkamp" / Anbindung an "Bliedersdorfer Heuweg") geben würde. Gründe für die Verzögerungen konnten Tobias Terne und Knut Willenbockel nicht nennen.
Somit, so Volker Dammann, gilt es, sich auf die Wegeverbindung "Lohfeld West" <> "Schulstraße" durch die Wiesen zu konzentrieren. Hier soll noch in diesem September ein Antrag auf Fördermittel erstellt werden. Das OK durch das Naturschutzamt des Landkreises soll vorliegen.
Dammann geht auch davon aus, dass die Gemeinde den Landerwerb am Bockelsberg tätigt. Dort soll eine kleine Heidefläche angelegt werden.
- Der Rat beschloss einstimmig, dass der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 27 „Zwischen Feldstraße und Dohrenstraße“ gefasst wird. Ziel und Zweck dieser Bebauungsplanaufstellung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen. Der vorläufige Bereich des Bebauungsplanes geht aus dem Lageplan hervor.
Sachverhalt: Über das Flurstück 13/5 der Flur 4, Gemarkung Bliedersdorf liegt ein notarielles Kaufangebot des Eigentümers vor, dessen Annahme u. a. vom Abschluss des Bauleitplanverfahrens abhängig ist. Die Gemeinde hat somit die Möglichkeit, in diesem Bereich selbstständig ein Baugebiet zu entwickeln. Zielsetzung des Verfahrens ist die Entwicklung von Bauflächen für Wohnzwecke.

- Der Rat beschloss einstimmig die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Bliedersdorf Süd-Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB wurde abgesehen, weil sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
Sachverhalt: Der Eigentümer der Flurstücke 32/1 und 33/7, Flur 3 (Fläche 1.497 qm) hat eine erneute Änderung der Bebauungsplanes Nr. 8 beantragt. Durch die erneute Änderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf dem Grundstück ein zweites Gebäude zu errichten.
Die über diese Flurstücke verlaufende, verrohrte Hummelbeck soll wieder als offener Gewässerlauf hergerichtet werden. Auf Nachfrage von Ratsherr Dirk von Bargen bzgl. der Sicherung des Hummelbeck-Ufers wurde bestätigt, dass hierfür die Gemeinde verantwortlich ist. Parallel dazu kann eine durchgehende öffentliche Fußwegeverbindung vom Mittelweg über das gemeindliche Flurstück 33/12 bis an die Dohrenstraße geschaffen werden.

- Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 27 „Kindertagesstätte Töfenkamp“ vom 07.09.2022 wird nicht weiterverfolgt.
- Ratsherr Dr. Matthias Grau fragte nach der Zuständigkeit für die Pflege des neuen Weges "Bliedersdorfer Heuweg". An einigen Stellen würde der Weg durch Gras- und Birkenbewuchs bereits sehr eingeengt sein. Teilweise reduziere sich die Breite auf einen Trampelpfad. Auch der Verbindungsweg von Postmoor in Richtung Bucht ist ähnlich betroffen. Der Bürgermeister will sich vor Ort ein Bild machen und weitere Schritte veranlassen.
- Ratsfrau Hedda Meyer zu Hoberge fragte nach den Auswirkungen bzw. Konsequenzen auf das neue Baugebiet am Hangkamp in Postmoor (früher Außenbereich) bzgl. der Aufhebung des § 13 b BauGB (s. auch Erläuterungen oben). Knut Willenbockel und Bauamtsleiter Roger Courtault betonten, zur Zeit sei niemand in der Lage, diese Frage zu beantworten.
- Harald von Thaden fragte nach dem Reiseziel der Seniorenausfahrt. Dieses, so Bürgermeister Tobias Terne, werde kurzfristig festgelegt.
- Ratsherr H.-W. Glüsen informierte als Sprecher der AG "Dorfgemeinschaftshaus" über die kommenden Bau- und Installationsarbeiten im DGH. Er teilte außerdem mit, dass aufgrund der geplanten Arbeiten der Lindenkrug vom 11. September bis zum 24. Oktober geschlossen bleibt! Alle Vereine und regelmäßige Nutzer seien informiert worden, so Glüsen.
- Ratsherr Herman van Diepen hatte dafür gesorgt, dass unrechtmäßig gefällte Bäume am Lohfeld ersetzt werden mussten. Nun machte er den Rat darauf aufmerksam, dass die Bäume "wieder weg" seien! "Was geschieht nun?", so van Diepen. Bisher war dieser Tatbestand den Ratsmitgliedern offensichtlich nicht bekannt. Die Frage konnte demzufolge (noch) nicht beantwortet werden. Herman van Diepen geht davon aus, dass erneut zwei Bäume nachgepflanzt werden müssen! Der Bürgermeister will sich die Sache vor Ort anschauen.
