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SG-Landschaftsplan


Erläuterungen zum Landschaftsplan der SG Horneburg

Landschaft um Bliedersdorf

Der Rat der Samtgemeinde Horneburg hat am 26. Februar 2020 einen neuen Landschaftsplan beschlossen. Dieser setzt sich aus einem textlichen Teil und aus mehreren Karten zusammen. Der Niederschrift der beschlussfassenden Sitzung sind die entsprechenden Unterlagen beigefügt und dort auch veröffentlicht worden. Siehe hierzu die Links am Ende dieses Beitrages.

 

Die Samtgemeinde erläutert und schreibt zum Anlass und der Zielsetzung des Landschaftsplanes:

 

Für die Samtgemeinde Horneburg wurde erstmals im Jahr 1994 ein Landschaftsplan zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege aufgestellt. Bedingt durch die fortschreitende Entwicklung (Siedlungserweiterung, Landwirtschaft, Hochwasserschutz, Straßenbau usw.) haben sich Natur und Landschaft in den zurückliegenden Jahrzehnten jedoch erheblich verändert. Um auch den zwischenzeitlich erfolgten umfänglichen naturschutzrechtlichen und -fachlichen Änderungen Rechnung zu tragen, hat sich die Samtgemeinde Horneburg 2015 entschlossen, den Landschaftsplan neu aufzustellen…..

 

…..Der kommunale Landschaftsplan ist Teil der Landschaftsplanung, dem zentralen und umfassenden Planungsinstrument zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes gemäß § 1 BNatSchG. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen aufzuzeigen, mit denen diese Ziele durch die Naturschutzbehörden, aber auch im Rahmen von Planungen oder Verwaltungsverfahren anderer Stellen umgesetzt werden können (§ 9 Abs. 1 und 3 Satz 2 BNatSchG).

 

In Niedersachsen erfolgt die Landschaftsplanung auf folgenden Ebenen:

 

  • das Landschaftsprogramm für das Gebiet des Landes Niedersachsen (§ 10 BNatSchG / § 3 NAGBNatSchG),

 

  • Landschaftsrahmenpläne für das Gebiet der unteren Naturschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte, Region Hannover sowie bestimmte große selbstständige Städte) (§ 10 BNatSchG / § 3 NAGBNatSchG),

 

  • Landschafts- und Grünordnungspläne für das Gebiet der Gemeinden bzw. für Teile von Gemeinden (§ 11 BNatSchG / § 4 NAGBNatSchG). 


Landschaft um Bliedersdorf

Der Landschaftsrahmenplan und der Landschafts- und Grünordnungsplan sollen sich dabei inhaltlich aus dem jeweils übergeordneten Planwerk ableiten. Nach § 9 Abs. 3 BNatSchG sollen die Pläne folgende Angaben enthalten:

 

  • den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft,
  • die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  • die Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie
  • die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele, u. a.

 

- zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft,

- zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft,

- zum Aufbau und Schutz eines Biotopverbunds, der Biotopvernetzung und des Netzes „Natura 2000",

- zum Schutz, zur Qualitätsverbesserung und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima,

- zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.



Der Landschaftsplan stellt in Niedersachsen einen eigenständigen, gutachterlichen Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Die Darstellungen der Landschaftsplanung werden erst durch die Übernahme oder Integration in die räumliche Gesamtplanung, Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren nach den Fachgesetzen oder den Erlass von Verordnungen oder Satzungen zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft verbindlich.....



Hier die in der Niederschrift (ganz am Ende) veröffentlichten Dokumente und Karten:

 

Auszug - Aufstellung des Landschaftsplanes (sitzung-online.de)

 





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