Ratssitzung am 17. Juni: Spargelbauer kündigt Pachtvertrag!
Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung war wenig spektakulär, die Überraschungen umso größer!
In eigener Sache: Aus organisatorischen Gründen können wir an dieser Stelle nicht wie gewohnt ausführlich und im Detail berichten! Wir konzentrieren uns auf wesentliche Sachverhalte:
- Die größte Überraschung war wohl die Mitteilung, dass der Betreiber des Spargelladens am Daudiecker Weg seinen Pachtvertrag gekündigt hat und diesen Standort nach Ende der Spargelsaison aufgibt!
Es musste daher ein neuer Bauantrag gestellt werden. Das Gebäude soll nun grundsaniert werden.
Entgegen unserem Foto ist das Fachwerkhaus - besonders aber das Reetdach - inzwischen eher in einem noch schlechteren Zustand.

Foto: H.-J. Feindt
- Für das Baugebiet "Dohrenstraße / Feldstraße" soll der Aufstellungsbeschluss möglichst nach den Sommerferien gefasst werden.
- Die Gemeinderatsmitglieder zogen Bilanz aus der Dorfbegehung vor einigen Tagen.
- Ein barrierefreier Zugang zum Eingangsbereich des Dorfgemeinschaftshauses soll im Rahmen der Dorfentwicklung geschaffen werden!
- Risse und Schlaglöcher in den Straßen sollen saniert werden.
Das Bauamt der Samtgemeinde ist in diesem Zusammenhang auf Meldungen und Hinweise der Bürger angewiesen. Daher werden alle Bliedersdorfer aufgerufen, entsprechende Hinweise an die Samtgemeinde zu geben.
- Das nächste Treffen der AG "Grün & Wege" findet am 04. Juli um 18:30 Uhr im DGH Nottensdorf statt.
- Der Lahmsbeck ist versandet und müsste diesbezüglich gepflegt werden. Da er sich größtenteils, so die Information der Gemeinde, in Privatbesitz befindet, habe man keinerlei Handhabe hier auf die Besitzer einzuwirken. Nur wenn der Bach in die Kategorie "3" der Gewässerordnung eingeordnet wäre, können man die Anteilseigner in die Pflicht nehmen. Die einzelnen Fraktionen wollen hierüber gesondert beraten.
- Der Bebauungsplan Nr. 8 „Bliedersdorf Süd-Ost“ wurde ursprünglich im Jahr 1988 rechtskräftig,
im Anschluss erfolgten verschiedene Änderungen, von denen mehrere nicht rechtskräftig sind bzw. aufgrund von Hinweisen auf vorherige nicht rechtskräftige Änderungen nicht abgeschlossen werden konnten und in Zukunft nicht abgeschlossen werden können. Die 9. Änderung ist im Hinblick auf obige Ausführungen nicht durchführbar. Eine Überarbeitung und Anpassung an die aktuelle Rechtslage ist somit notwendig.
Der Rat beschloss daher, dass der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 29 „Bliedersdorf Süd-Ost neu“ gefasst wird. Ziel und Zweck dieser Bebauungsplanaufstellung ist die Anpassung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Bliedersdorf Süd-Ost“ sowie seiner Änderungen an die aktuellen Grundlagen des BauGB. unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Immissionsschutzes. Der vorläufige Bereich des Bebauungsplanes geht aus dem der Anlage beigefügten Lageplan hervor.
