Ratssitzung am 21.10.2024: Hin und Her - Nun doch Schaugräben!
- Der meistdiskutierte Tagesordnungspunkt dieser Ratssitzung kam ganz zum Schluss des öffentlichen Teils unter TOP 7. Ratsherr Dr. Mathias Grau hatte "im Rahmen der Schaffung neuer Bauplätze im Ort sowie dem Bau der Schule" zum Thema „Gewässer 3. Ordnung“
folgenden Antrag gestellt:
"Diese doch immensen Verdichtungen im Boden des „oberen“ Dorfes in Kombination mit den immer weiter voranschreitenden sintflutartigen Regenfällen werden die Wassermassen ansteigen lassen. Die Lahmsbeck war auch in diesem Jahr schon wieder stark vermüllt, eine Plastiktüte (gelber Sack) hatte sich vor mein Drainagerohr gelegt und wurde durch den Druck in das Rohr geschoben. Letztendlich hatte ich dieses Mal die Firma … rechtzeitig vor Ort, lediglich mein Carport war überflutet. Aber ich möchte eine regelmäßige Schau der Gewässer erreichen, ohne Angst vor weiterem Starkregen zu haben. Die Kosten kann ich niemandem in Rechnung stellen, sie fallen aber an, ohne dass ich etwas dafür kann."
Auf Bitten des Bürgermeisters erläuterte Dr. Grau seinen Antrag. Es gehe ihm vorrangig darum, eine ungestörte und frei e Abführung des Wassers der Lahmsbeck zur Aue zu gewährleisten. Heute käme es gar nicht mehr dazu. Die Gründe hierfür seien immer mehr verstärkt auftretende Starkregen sowie diverse Mängel im Abfluss des Wassers!
Bürgermeister Tobias Terne erinnerte daran, dass erst kürzlich im Rahmen einer erneuten Begehung "einige Mängel" erkannt wurden. Der Rat habe aber erneut auf die Zuordnung als "Schaugräben" dieser Gewässer 3. Ordnung (z. B. Lahmsbeck und Hummelbeck von der Quelle bis zur Hauptstraße K 37) verzichtet. Wären beispielsweise beide Bäche entsprechend klassifiziert worden, gäbe es - sollten die Anrainer ihren Pflichten zur Reinigung und das Freihalten der Bachläufe nicht nachkommen - letztendlich die Maßgabe, dass der Landkreis Stade entsprechende Maßnahmen anordnet. Eine solche Regelung habe der Rat mehrheitlich bisher nicht gewollt!
Weiter betonte der Bürgermeister, dass die Gemeinde selbst lediglich "nur zur Hälfte" Eigner der Uferbereiche sei. Insofern würden viele Private verpflichtet sein, ihren Räumungspflichten etc. nachzukommen.
Grünen-Ratsherr Herman van Diepen pflichtete seinem Ratskollegen M. Grau voll bei und betonte, es würde immer sehr lange dauern, bis das Wasser abfließe!
Ratsfrau Hedda Meyer zu Hoberge fragte in die Runde, ob das "Volumen" der Gräben (Bäche) überhaupt noch ausreiche oder ob an dieser Stelle etwas getan werden müsse.
Samtgemeindebürgermeister Knut Willenbockel erwähnte die etwaige Erstellung eines umfangreichen Entwässerungsplans. Das würde die Gemeinde aber sehr viel Zeit kosten und sei "ziemlich aufwendig"!
Ratsmitglied Hans-Wilhelm Glüsen machte deutlich, dass aus seiner Sicht die Probleme allein durch die Zuordnung "Schaugraben" nicht gelöst werden würden. Er vertrat auch die Meinung, dass die Bauverwaltung der Samtgemeinde diese Probleme in Eigenregie lösen könnte: "Wir benötigen keine Schaugräben!", so der Ratsherr. "Wir sollten hier keinen "Popanz" aufbauen, nur weil die Gemeinde Bliedersdorf nicht in der Lage ist, ein Problem zu lösen!"
Der Rat stimmte nach intensiver Diskussion mit 6 Ja-Stimmen dem Antrag zu, es gab Enthaltungen und eine Gegenstimme!


Beginn einer Unterbrechung der Berichterstattung von dieser Ratssitzung
Der Bericht im TAGEBLATT vom 26.08.2024
"Geestgewässer werden wieder geräumt" u. a. mit dem konkreten
Verweis auf genaue Zeitpläne des Unterhaltungsverbandes über die einzelnen Räumungsarbeiten (u. a. für "Lahmsbeck" und "Hummelbeck") schienen nicht bekannt zu sein.
Die nachfolgende Bekanntmachung des Landkreises war ebenfalls kein Diskussionsthema während der Ratssitzung! Vermutlich war sie den Ratsmitgliedern auch nicht bekannt:
Amtliche Bekanntmachung vom 10.10.2024 auf den Seiten des Landkreises Stade:
Am Donnerstag, dem 7. November 2024, findet die Schau der Gewässer III. Ordnung im Landkreis Stade aufgrund § 78 des Nieders. Wassergesetzes (NWG) in der Fassung vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 64); Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 289) und Verordnung vom 6. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 339), statt.
Dieser Schautermin wird hiermit allen Unterhaltungspflichtigen zur Kenntnis gebracht, mit der Aufforderung, die ordnungsgemäße Unterhaltung bis zu dem o.a. Schautermin durchzuführen. Gemäß § 69 Abs. 1 NWG obliegt die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung dem Eigentümer; lässt sich dieser nicht ermitteln, so obliegt sie dem Anlieger. Ausgenommen davon sind Gewässer III. Ordnung, die durch einen Wasser- und Bodenverband unterhalten werden. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss. Die Bedeutung des Gewässers für das Bild und den Erholungswert der Landschaft sowie als Bestandteil der natürlichen Umwelt, insbesondere als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, ist zu berücksichtigen. Zur Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes gehören die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung, der Schutz und die Unterhaltung des Gewässerbettes einschließlich seiner Ufer. Ferner gehören dazu die Unterhaltung und der Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen. Den Unterhaltungspflichtigen, Anliegergemeinden, Eigentümern der Gewässer, Anliegern oder zur Benutzung Befugten wird die Teilnahme an der Schau anheim gestellt und dabei Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Der Ort und der Beginn der in dem Gemeindebezirk stattfindenden Gewässerschau sind bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Stade, 02.10.2024
Landkreis Stade
Der Landrat
Ende der Unterbrechung. Fortsetzung der Berichterstattung:
- Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Tobias Terne acht Besucher und stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Ein Ratsmitglied sei entschuldigt. Der Rat sei beschlussfähig!
- - Unter dem TOP Ö2 "Bericht der Verwaltung" informierte Samtgemeindebürgermeister Knut Willenbockel darüber, dass der Landkreis die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 beendet habe und der Schlussbericht vorliegt. Er könne schon berichten, dass es einen Jahresüberschuss in Höhe von 32.000,-- € gibt. Im Detail würde in der nächsten Ratssitzung informiert.
- Die Seniorenausfahrt in die Vier- und Marschlande war ein Erfolg.
- Beauftragte Unternehmen seien derzeit dabei, weitere Ausbauarbeiten im Rahmen der Glasfaser-Versorgung in der Samtgemeinde durchzuführen. Bürger würden teilweise sehr spät über diese Arbeiten informiert. Knut Willenbockel bittet darum, in solchen Fällen über die speziell eingerichtete Mail breitbandausbau@horneburg.de umgehend die Verwaltung zu benachrichtigen.
- Ein weiterer Teilabschnitt des Wanderweges ("Schinnerweg") entlang der Grenze Bliedersdorf/Nottensdorf ist in Arbeit. Dieser Abschnitt führt am Baggersee entlang bis zur Anhöhe vor der Siedlung "Töfenkamp" in Postmoor. Das letzte Teilstück zwischen dem bereits fertigen Ausbau in Postmoor und dem Bliedersdorfer Heuweg soll später folgen.
- Beim TOP Ö3 "Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern" gab es keine Wortmeldungen!
- Unter TOP Ö4 "Bericht aus der Dorfentwicklung" gab AG-Sprecher Volker Dammann einen kurzen Überblick:
- Der Wander-Verbindungsweg zwischen "Lohfeld" und der "Schulstraße" (West) kann jetzt ausgebaut werden. Die zuständigen Stellen haben ihr OK gegeben! Das Erreichen dieser Lösung war etwas schwierig, da der Weg durch ein Schutzgebiet führt.
- Die AG "Grün und Wege" will sich demnächst mit einem möglichen Verbindungsweg zwischen der neuen Grundschule und der "Dohrenstraße" beschäftigen.
- Am Bockelsberg soll in einem Bereich Heide angepflanzt werden. Der Start soll möglichst noch in diesem Jahr erfolgen. Es gibt eine kleine Arbeitsgruppe, die die Feinplanung übernommen hat. - TOP Ö5 Die Vorlage für den Rat hatte folgenden Wortlaut:
Sachverhalt: Die Verwaltung ist im Zusammenhang mit dem Auslegungsbeschluss am 26.08.2024 vom Rat beauftragt worden, die Inhalte des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Höhenfestsetzungen für die Gebäude sowie die Verträglichkeit der privaten Grundstückszufahrt zu den Baugrundstücken, die vom Mittelweg 9 erschlossen werden, zu überarbeiten und erst danach die öffentliche Auslegung durchzuführen.
Da die Grundstücke gegenüber der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück Mittelweg 9 etwa zwei Meter höher liegen, wurde der Bezugspunkt für diese Grundstücke abweichend vom übrigen Plangeltungsbereich auf die jeweils vorhandene Geländeoberfläche bezogen. Diese ist durch das zuvor erfolgte Bestandsaufmaß hinreichend definiert. Die Festsetzung Nr. 4.2 wurde entsprechend angepasst:
4.2 Die Höhenlage der Oberkante des fertigen Erdgeschossfußbodens der baulichen Anlagen darf die Höhe von 0,5m der Erschließungsstraße in Fahrbahnmitte (Deckenhöhe Endausbau), gemessen mittig zum jeweiligen Grundstück, nicht überschreiten. Abweichend davon darf, im Bereich des Mittelwegs mit der Bezeichnung „H“ die Höhenlage der Oberkante des fertigen Erdgeschossfußbodens der baulichen Anlagen, jeweils mittig vor dem Gebäude gemessen, eine Höhe von 0,5 m über dem höchsten Punkt der gewachsenen Geländeoberfläche des jeweiligen Baugrundstücks nicht überschreiten (§ 5 Abs. 9 NBauO).
Hinsichtlich der – bezogen insbesondere auf das Nachbargrundstück – verträglichen Gestaltung der Zuwegung wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes zunächst auf die Zuwegung ausgedehnt. Somit greift nun auch dort die örtliche Bauvorschrift Nr. 6.
6. Abgrabungen/Aufschüttungen: Im Übergang zu angrenzenden öffentlichen und privaten Grundstücken sind Höhenunterschiede von maximal 0,5 m zulässig. Stützmauern oder Winkelstützen, sog. „L-Steine“, sind hier nicht zulässig. Abgrabungen und Aufschüttungen auf den einzelnen Baugrundstücken dürfen maximal +/- 0,5 m zum vorhandenen Geländeniveau betragen.
Ende Wortlaut der Vorlage
Der Rat hat am 24.09. auf dem Wege des Umlaufverfahrens die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Zwischen Feldstraße und Dohrenstraße“ unter der Maßgabe der v. g. Änderungen freigegeben. Die Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 09. Oktober 2024 bis 08. November 2024 (einschließlich).
Redaktioneller Hinweis: In der Ratssitzung am 26.08.2024 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 27 "Zwischen Feldstraße und Dohrenstraße" verabschiedet. Als Grundlage galt hierfür die nachfolgende Planzeichnung. Wie in der Vorlage zu TOP Ö5 (Sachverhalt) beschrieben hat es zwischenzeitlich noch Erweiterungen der Vorlage gegeben, beispielsweise zur Zuwegung von Seiten des Mittelwegs. Diese Planänderungen wurden nach dem 26.08. im sog. "Umlaufverfahren" vom Rat verabschiedet. Die geänderte Planzeichnung wurde in der Ratssitzung per Beamer vorgestellt, wurde aber in den öffentlich zugänglichen Bürgerinformationssystemen nicht zugänglich gemacht. Daher können wir an dieser Stelle die geänderte Planzeichnung nicht vorstellen und zeigen nachfolgend erneut die Vorlage vom 26.08.2024.

- Knut Willenbockel erläuterte die Vorlage TOP Ö6
Mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) vom 08.02.2024 wurde für einen befristeten Zeitraum Übergangsregelungen für die Aufstellung und Prüfung der kommunalen Jahresabschlüsse geschaffen.
In § 1 NBKAG wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben durch Beschluss des Rates für die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2022 auf einen Anhang und das Aufstellen einer Teilfinanz- und Teilergebnisrechnung zu verzichten.
Dies hätte zum Vorteil, dass der Arbeitsaufwand zur Erstellung eines Abschlusses reduziert wird, da das Erstellen der detaillierteren Darstellung der Veränderungen der Bilanz und Ergebnisrechnung im Anhang entfallen kann. Auch das Unterlassen der Aufstellung der Teilrechnungen spart Zeit.
Gemäß § 2 NBKAG kann der Rat weiterhin beschließen, dass auf die nach § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorgesehene Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt für die Jahresabschlüsse bis ein- schließlich 2022 verzichtet werden kann. Dies würde natürlich eine weitere Zeitersparnis bedeuten, da keine Prüfungszeiten, Rücksprachen etc. anfallen, sowie eine Ersparnis der Prüfungskosten. Es besteht aber auch die Gefahr, dass unbewusst Unrichtigkeiten in den Jahresabschlüssen nicht festgestellt werden.
Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade wäre es möglich, dass für diese Jahre eine „Light-Version“ einer Prüfung stattfindet. D.h. nur die wesentlichen Sachverhalte werden geprüft. Somit würde weiterhin die Prüfung des Rechenwerkes durch einen außenstehenden Dritten bestehen, aber mit einem geringeren Zeit- und Kostenaufwand, als bei den vorangegangenen Prüfungen. Dieses Vorgehen wird von der Verwaltung präferiert werden. Bis auf eine Gemeinde im Landkreis wird dieses „Beschleunigungsgesetz“ angewandt.
Der Rat beschloss diese Vorlage einstimmig! - T'OP' Ö8 "Anfragen und Auskünfte" (....der Ratsmitglieder)
- Ratsfrau Hedda Meyer zu Hoberge kritisierte die zur Zeit laufenden Bauarbeiten am "Schinnerweg". Es würde das verkehrte Material u. a. für die Deckschicht eingesetzt werden. Probleme mit dem Oberflächenwasser seien absehbar. Man habe aus den vorherigen Arbeiten nicht gelernt. Ratsherr Harald von Thaden empfahl, dass sich die Fachleute in der Bauverwaltung die Situation vor Ort anschauen. Samtgemeindebürgermeister Willenbockel wird dieses veranlassen! Er machte auch deutlich, dass die Samtgemeinde die Verwendung von "wasserdurchlässigem" Material beauftragt habe. Er würde auch davon ausgehen, dass dieses Material nun auch verwendet wird. Die Bauverwaltung würde dieses aber noch einmal überprüfen!