Ratssitzung, 05.09.2022
- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Gußberg II" sorgt nach wie vor für erhebliches Unverständnis bei den Anwohnern
- Neue KiTa im Töfenkamp geplant
Update I 08. September: Tageblatt meldet "Landkreis legt sich bei der Grenze nicht fest" (Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Gußberg II)
Update II 08./09. September:
Tageblatt meldet "Neubau im Schutzgebiet: Landkreis widerspricht Bliedersdorfer Bürgermeister"

Am 05. September traf sich der Rat der Gemeinde Bliedersdorf. Der Bürgermeister informierte im Rahmen der Mitteilungen der Verwaltung und nahm Stellung zu Fragen der Bürger:
- Drei Ratsmitglieder fehlen entschuldigt
- Jugendliche Vandalen haben erheblichen Schaden angerichtet. Straßenlaternen wurden manipuliert bzw. deren Stromversorgung unterbrochen, Aushängekästen wurden beschädigt, im Bereich der Schule wurden Schäden angerichtet, Grabsteine auf dem Friedhof wurden umgeworfen.
Sowohl die Gemeinde Bliedersdorf wie auch Privateigentümer haben Anzeige erstattet. Bei den Tätern soll es sich um Jugendliche handeln. - Die Seniorenausfahrt führt am 13. September nach Bremen
- Im Rahmen eines Umlaufbeschlusses hat der Rat der 2. Änderung des BbPl. Nr. 11 zugestimmt
- Der Neubau der Gasleitung (LNG) nach Achim berührt in der Samtgemeinde lediglich das Gemeindegebiet von Agathenburg. Die Leitung soll 2026 in Betrieb genommen werden.
- Auf Nachfrage von H.-J. Feindt, wann die Straßenbauverwaltung nun endlich eine Aussage macht zur Aufstellung von Durchfahrtsverbotsschildern am Hummelbecksweg, kündigte der Bürgermeister in Kürze eine Verkehrsschau mit den verantwortlichen Stellen an. Dieses Thema entwickelt sich neben einer Reihe von anderen Vorhaben im Bereich der Samtgemeinde langsam zu einem "Dauerbrenner". Bereits in einer
Ratssitzung im Mai 2021 befasste sich der Rat damit!
- An der Auebrücke wird es vermutlich am 13. September einen Abstimmungstermin der Entscheidungsträger geben. Da an diesem Tag auch die Seniorenausfahrt stattfindet, war noch unklar, ob (und wer) ein Vertreter der Gemeinde Bliedersdorf hieran teilnehmen kann.
- Rainer Kröger, Vorsitzender des Vereins Bäuerliches Hauswesen Bliedersdorf e. V., wies darauf hin, dass im Bereich Feldstraße/Dohrenstraße "eine alte Eiche zum Krüppel" gesägt wurde.
- Ein Bürger erkundigte sich nach den Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Hauptstraße (K37) innerhalb der Ortschaft. Auch durch die Straßenbaumaßnahmen in Harsefeld würde der Durchgangsverkehr in Bliedersdorf stark ansteigen: "Die bremsen erst auf Höhe der Kirche!"
Der Bürgermeister verwies in diesem Zusammenhang auf die angekündigte Verkehrsschau mit dem Straßenbauamt des Landkreises, die in Kürze stattfinden soll. - Auch der mäßige Funkempfang in einigen Bereichen des Ortes wurde beklagt. Herr Pantel gab als Vertreter der Verwaltung bekannt, dass im Bereich "Lohfeld" demnächst ein zusätzlicher Funkmast errichtet wird.
Dorfentwicklungsprojekt
Im Rahmen unseres Dorfentwicklungsprojektes "NOBLIE" sind die Förderquoten neu festgelegt worden. Bürgermeister Tobias Terne merkte an, dass durch die erhöhten Gewerbesteuereinnahmen Bliedersdorf jetzt einen niedrigeren Fördersatz erhalte (45 +10 = 55 %). Bisher betrug die Förderquote lt. Herrn Pantel 63 %.
Der Förderbescheid für die 2. Stufe der Neugestaltung des DGH liegt lt. Bürgermeister Terne immer noch nicht vor! Dieses ist besonders für den Wirt misslich, da eine mittel- und längerfristige Planung hierdurch nicht möglich ist. Sollte der Bescheid in den nächsten Wochen eingehen, würden die Umsetzungsschritte statt im Frühjahr jetzt erst im Herbst/Winter möglich sein!
Volker Dammann, Sprecher der AG "Grün und Wege", stellte das jetzt zu beantragende Vorhaben der (Wander-) Wege-Verbindung zwischen dem neuen "Bliedersdorfer Heuweg" entlang dem Baggersee (Anbindung an den "Schinnerweg") bis hin zur Siedlung "Töfenkamp" vor. Leider kann die Wegeführung nicht wie zuvor geplant umgesetzt werden, da die Gemeinde Nottensdorf aktuell zwischen dem "Bliedersdorfer Heuweg" und dem Baggersee ein ca. 20 ha großes Gewerbegebiet plant. Die Gemeinde Nottensdorf, so der Bürgermeister, könne sich vorstellen, nach Fertigstellung des Gewerbegebietes in einigen Jahren eine entsprechende Wegeverbindung durch das Gewerbegebiet anzulegen.
Volker Dammann betonte, dass nunmehr lediglich die Wegeverbindung am westlichen Rand des Baggersees in Angriff genommen werden könne, so dass südlich und nördlich des "Schinnerweg" die Wegeführung entsprechend verlängert wird und der Anschluss an die Töfenkamp-Siedlung erfolgen kann. Auch eine zunächst geplante Anbindung zum Schragenberg auf Nottensdorfer Gebiet kann nicht erfolgen. Eigentümerverhältnisse sind lt. der Gemeinde Nottensdorf nicht geklärt.
Lt. Volker Dammann belaufen sich die Kosten für den jetzt machbaren Teil der beschriebenen Maßnahmen auf ca. 91.000,-- €. Die Gemeinde Nottensdorf will sich an den Kosten zur Hälfte beteiligen.
Der Rat beschloss einen entsprechenden Förderantrag zu stellen unter der Maßgabe, dass die Gemeinde Nottensdorf sich an der Finanzierung beteiligt.
Hans-Jürgen Feindt wies aus grundsätzlichen Überlegungen auf den von beiden Gemeinderäten 2020 einstimmig als Grundlage für das Förderprojekt beschlossenen
Dorfentwicklungsplan (Dorfentwicklungsbericht) hin. Feindt befürchtet, dass die von den Räten beschlossenen Grundsätze einer gemeinsamen Dorfentwicklung - und damit auch einer entsprechenden Förderung - mehr und mehr aufgeweicht bzw. nicht mehr eingehalten werden. Aus Sicht von H.-J. Feindt haben beide Gemeinderäte sich 2020 sich zur Einhaltung von gemeinsamen Grundsätzen verpflichtet, sind also eine entsprechende Selbstverpflichtung eingegangen!
Kindertagesstätte im Töfenkamp
In der Samtgemeinde herrscht ein großer Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten (KiTa)/Kindergärten. Bürgermeister Terne führte aus, dass hier ein Bedarf "in großem Stil" besteht. Der anwesende Samtgemeindebürgermeister Knut Willenbockel bestätigte die aktuelle Entwicklung.
Die Gemeinden Bliedersdorf und Nottensdorf verfügen in der Siedlung "Töfenkamp" über entsprechende Grundstücke, die sie der Samtgemeinde für die Errichtung einer KiTa zur Verfügung stellen wollen. Knut Willenbockel hob die zentrale Lage in diesem "Dreiländereck" innerhalb der Samtgemeinde hervor.

Dirk von Bargen betonte die Zustimmung der SPD-Fraktion, wies aber auf die verkehrstechnischen Probleme hin, die rechtzeitig gelöst werden müssen. Hierzu gehören auch besonders die Zuwegung auf die Kreisstraße K 37 (Hauptstraße Postmoor) sowie die Verkehrssituation in der Siedlung selbst. Diese Problem-Themen müssen sorgfältig geplant und rechtzeitig gelöst werden.
Ex-Bürgermeister Hans-Wilhelm Glüsen (FWG) sowie CDU-Ratsherr Heinrich Klensang betonten die ideale Lage der Grundstücke. Glüsen: "Wir können froh sein, einen solchen Standort gefunden zu haben!"
Der Rat beschloss mit einer Gegenstimme die Umsetzung dieses Vorhabens!
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Gußberg II"
In unserem Bericht über die Ratssitzung am 13. Juni 2022 haben wir umfangreich über das Vorhaben berichtet, süd-westlich der Bebauung "Gußberg" und "Schulstraße" die Grenze des Landschaftsplans um ca. 30 m zu verändern, damit dort gebaut werden kann. Es waren ca. 30 Bürger der angrenzenden Siedlungen erschienen, die sich gegen diese Planungen wenden. Ihr Sprecher, Jens Hermann, verlas zunächst eine Stellungnahme der Bürger zu diesen Planungen.
Die betroffenen Bürger können nicht nachvollziehen, dass wegen des Anliegens einer einzelnen Person, solch gravierende Veränderungen zu Lasten vieler, schon lange dort wohnender Bürger dort umgesetzt werden sollen. Ein Bürgerentscheid wurde vorgeschlagen: "Das wäre dann tatsächliche Basis-Demokratie!"
Bürgermeister Tobias Terne berichtete von einem "längeren Gespräch" mit dem Leiter des Naturschutzamtes des Landkreises, Dr. Uwe Andreas. Dieser hätte die (neue) Grenzziehung für das Landschaftsschutzgebiet (LSG) - siehe nachfolgende Zeichnung/Karte - ausdrücklich bestätigt! Wer letztendlich diese neue Grenze definiert hat und diese Karte (Zeichnung) im Landkreis erstellt hat und wer sie in der Verwaltung in Horneburg empfangen hat, blieb unklar! Wichtig, so Tobias Terne, dass Dr. Andreas die Grenze ausdrücklich bestätigt hat!
Beachtlich und erstaunlich ist, dass der Landkreis bereits den Hinweis auf eine "3. Ä(nderung) des FNP hinzugefügt hat!


- Ratsherr Hans-Wilhelm Glüsen (FWG) machte beeindruckend deutlich, dass in der Vergangenheit die jeweiligen Ratsmitglieder ähnlichen Anträgen nicht entsprochen hätten. Damalige Gemeinderäte hätten immer wieder die Position vertreten, dass Bliedersdorf sich siedlungstechnisch nicht in Richtung Auetal (LSG/NSG) entwickeln solle. Der Blick in das Landschaftsschutzgebiet bzw. Naturschutzgebiet solle frei bleiben. Hier solle nicht zusätzlich gebaut werden! Auch solle man vom Wanderweg entlang der Wohnbebauung uneingeschränkte Sicht ins Auetal haben.
- Viele Bürger machten deutlich, dass eine Grenze eines Landschaftsschutzgebietes nicht "so einfach und handstreichartig" verändert werden könne. "Da muss schon die entsprechende Verordnung geändert werden!"
Weitere Argumente der Bürger lesen Sie hier!
- Die Bürger der Siedlungen "Schulstraße" sowie "Gußberg" fordern: "Die Gemeinschaft der Gußbergsiedlung beantragt, die Interessen dieser Gemeinschaft zu vertreten und die Aufstellung des B-Planes Nr. 26 Gußberg II nicht zu beschließen. Damit würde die Gemeinde auch einen Beitrag leisten zur Erhaltung von Natur und Umwelt."
- Ratsherr Dirk von Bargen (SPD): "Unsere Natur muss nach wie vor Priorität haben!"
- Ratsherr Hermann van Diepen (Grüne): "Habe kein Problem damit, wenn diese Baulücke bebaut wird! Außerdem sind die Abgrenzungen des LSG nicht eindeutig!"
Mit den Stimmen der CDU-Fraktion und dem Votum des Ratsherrn der Grünen (insgesamt 5) sowie den Gegenstimmen der SPD- und FWG-Fraktionen (insgesamt 3) wurde die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans beschlossen!
Auch das Tageblatt berichtet am 06. September!
Update I 08. September: Tageblatt meldet "Landkreis legt sich bei der Grenze nicht fest"
In seiner Ausgabe vom 08. September berichtet das Tageblatt über eine Stellungnahme des Landkreises nach der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet "Auetal" und zitiert Kreissprecher Daniel Beneke. Hier der Wortlaut des Artikels:
Landschaftsschutzgebiet
Landkreis legt sich bei Grenze nicht fest
Bliedersdorf. Bei der Frage nach der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet Auetal legt sich der Landkreis Stade nicht fest. Wie Sprecher Daniel Beneke nach Rückfrage beim Kreis-Planungsamt mitteilte, ist die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet in Bliedersdorf nach vorliegendem Kartenmaterial direkt an der Siedlungskante verzeichnet. Ohne einen Bebauungsplan könne der Landkreis in dem angefragten Bereich keine Bebauung zulassen. Liegt die Fläche im Landschaftsschutzgebiet Auetal, käme eine Bebauung nicht in Frage.
Nach Abstimmungen zwischen Vertretern des Planungsamtes mit Vertretern der Gemeinde Bliedersdorf sei ein Wachstum des Dorfes eher in Richtung Osten in Richtung Nottensdorf geplant, sagt Kreissprecher Beneke auch. Damit könne hinter einer Bebauung im Grenzbereich zum Landschaftsschutzgebiet ohnehin keine größere Strategie stecken; es könnte sich maximal um einzelne Häuser handeln. Entsprechende Planungen für Bauvorhaben hätten damit wenig Aussicht auf Erfolg.
Wie berichtet, ärgern sich Anwohner über die Entscheidung der CDU-Mehrheit und des Grünen-Ratsherrn im Gemeinderat, zwei Baugrundstücke im Grenzbereich zu ermöglichen. Dafür soll ein Bebauungsplan erstellt werden. Wo genau die Grenze liegt, ist strittig, weil das Kartenmaterial ungenau ist. (sal)
Update II 08./09. September: Tageblatt meldet "Landkreis widerspricht Bliedersdorfer Bürgermeister"
Neubau im Schutzgebiet:
Landkreis widerspricht Bliedersdorfer Bürgermeister
Anders als Bliedersdorfs Bürgermeister Tobias Terne (CDU) im Rat gesagt hatte, geht der Landkreis Stade davon aus, dass eine Wohnbebauung am Ende der Straße Gußberg in Bliedersdorf im Grenzbereich zum Landschaftsschutzgebiet Auetal nicht möglich sein wird.
Im Gemeinderat hatten sich Anwohner der Siedlungsstraßen Gußberg und Schulstraße gegen eine Bebauung im Grenzstreifen ausgesprochen.
Anders als Bliedersdorfs Bürgermeister Tobias Terne (CDU) im Rat gesagt hatte, geht der Landkreis Stade davon aus, dass eine Wohnbebauung am Ende der Straße Gußberg in Bliedersdorf im Grenzbereich zum Landschaftsschutzgebiet Auetal nicht möglich sein wird.
Im Rat hatten sich Anwohner der Straßen Gußberg und Schulstraße und Ratsleute gegen eine Bebauung im Grenzgebiet ausgesprochen. Dennoch hatte der Rat den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst.
Bebauung im Schutzgebiet: Anwohner sind sauer auf die Bliedersdorfer Politik
Wie Kreissprecher Daniel Beneke mitteilte, reicht das Schutzgebiet laut Schutzgebietsverordnung und Flächennutzungsplan genau bis an den Siedlungsrand, so dass eine Bebauung auf der Fläche, bei der es sich planungsrechtlich um Außenbereich handelt, nicht zulässig wäre.
Im Planungsamt und im Bauordnungsamt sei keine Anfrage zu einem Bauantrag bekannt und auch kein Bauleitplanverfahren angekündigt worden, so Beneke. 2016 sei eine Voranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses wieder zurückgenommen worden, weil sie wegen der Lage im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet keine Aussicht auf eine positive Bescheidung hatte. Dem Bürgermeister habe Naturschutzamtsleiter Dr. Uwe Andreas gesagt, er vermute, dass ein bestehender und rechtskräftiger B-Plan eine Bebauung nur außerhalb des Schutzgebietes vorsehe, er könne aber keine verbindliche Antwort ohne formellen Vorgang geben.