Stellungnahme der Bürger zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 26 "Gußberg II"
Die Anwohner der Siedlungen "Gußberg" und "Schulstraße" gaben zur Planung des Bebauungsplans "Gußberg II" und damit auch zur Verlegung der Grenze des Landschaftsschutzgebietes "Auetal" eine Erklärung ab. Jens Hermann, Sprecher der Bürger verlas diese Erklärung während der Ratssitzung am 05. September 2022. Hier der Wortlaut:
Gemeinde Bliedersdorf, Ratssitzung am 5.9.2022
Stellungnahme zum TOP 7: Aufstellung BP Nr. 26 Gußberg II
In Zeiten, in denen der Aspekt Natur und Umwelt immer größere Bedeutung erhält wird von der Gemeinde geplant, den Landschaftsschutz in Verlängerung der Straße Gußberg zurückzudrängen damit die Interessen einer Person befriedigt werden.
- Die Bürger der Siedlung Gußberg und Schulstraße haben 1973 ein Pflanzfest veranstaltet und dabei in Eigenregie als Abschluss der Siedlung einen Pflanzstreifen mit Büschen und Bäumen errichtet. Dieser 2m breite Pflanzstreifen wurde der Gußberggemeinschaft damals von dem Landwirt Steffens zur Gestaltung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Bepflanzung ist ein Abschluss des Dorfes sowie ein Übergang zum Landschaftsschutzgebiet und war damals schon ein Beitrag zu Natur und Umwelt. Mit dieser Situation war die Ortsgrenze in diesem Bereich für den Gemeinderat und die Bevölkerung eindeutig festgeschrieben.
- Die Gemeinde Bliedersdorf plant nun 2022, die Grenze des Landschaftsschutzgebietes zu verändern, um den Interessen einer einzelnen Person nachzugeben. Die Grenze des Landschaftschutzgebietes soll dafür ca. 30 m nach Südwesten verschoben werden um min. 2 Baugrundstücke von ca. 2600 m2 zu erschließen. Die Gesamtfläche einschließlich Sichtachse zum Auetal beträgt ca. 3200m2
- In verschiedenen Ratssitzungen war die Bebauung in Verlängerung der Straße Gußberg bereits Thema gewesen. Jedes Mal wurde der Antrag der interessierten Person mit Mehrheit abgelehnt. Welche Gesichtspunkte haben sich inzwischen so verändert, dass das Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt wurde?
- In einem Schreiben des Landkreises Stade, Naturschutzamt, vom 11.11.2019 wird darauf hingewiesen, dass die Grenze des Landschaftsschutzgebietes aus den vorhandenen Zeichnungen und Festlegungen nicht eindeutig definiert werden kann und zu Gunsten der Antragstellerin davon auszugehen ist, dass die beantragte Baufläche nicht im Landschaftsschutzgebiet liegt. Das kann ich nur als Witz auffassen. Gerade in Deutschland wird alles penibel geregelt und festgelegt. Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes soll jedoch nur so ungefähr festgelegt worden sein?
- In der letzten Ratssitzung wurde die beantragte Bebauung von der Verwaltung so dargestellt, dass sie eine Lückenbebauung darstellt. Das kann ich nicht gelten lassen. Der Bauernhof am Daudiecker Weg wurde in den achtziger Jahren aus der Ortsmitte ausgesiedelt. Das Baugrundstück am Ende der Schulstraße liegt im Außengebiet. Die Bebauung wurde seinerzeit nur genehmigt, weil die Tochter des damaligen Landwirtes privilegiert war. Eine andere Person hätte keine Bauerlaubnis erhalten.
Die Gemeinschaft der Gußbergsiedlung beantragt, die Interessen dieser Gemeinschaft zu vertreten und die Aufstellung des B-Planes Nr. 26 Gußberg II nicht zu beschließen. Damit würde die Gemeinde auch einen Beitrag leisten zur Erhaltung von Natur und Umwelt.
Bliedersdorf den 4.9.2022 Jens Hermann Gußberg 17, 21640 Bliedersdorf
Auch im Flächennutzungsplan (FNP) der Samtgemeinde zeigt der blaue Pfeil in der folgenden Abbildung auf das Planungsgelände westlich Gußberg und Schulstraße. Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes (roter Pfeil) sind auch hier gut erkennbar. Dieser Flächennutzungsplan gilt seit 2014. Die Grenzen des Schutzgebietes wurden damals auch in den FNP übernommen.
