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Strabs


Erläuterungen Strassenausbaubeitragssatzung "Strabs"

Strabs Strassenausbaubeitragssatzung  Bliedersdorf

 

Um grundsätzlich die Problematik der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) aufzuzeigen, hier zunächst der aktuelle Stand:

 

Die Gemeinde Bliedersdorf hat bereits am 16. Juni 1994 eine entsprechende Satzung beschlossen, die nach wie vor Gültigkeit hat. Die komplette Satzung wird auf der Homepage der Samtgemeinde Horneburg: Ortsrecht und Satzungen veröffentlicht. Bereits in § 1 „Allgemeines“ wird deutlich gemacht, dass die Gemeinde umfassend befugt ist, nach Maßgabe dieser Satzung Beiträge von Grundstückseigentümern zu erheben. Dort heißt es:

 

§ 1 Allgemeines

 

1. Zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Straßen, Wege und Plätze - insgesamt, in Abschnitten oder Teilen - (öffentliche Einrichtungen) erhebt die Gemeinde Bliedersdorf - sofern Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff BauGB nicht erhoben werden können - nach Maßgabe dieser Satzung Beiträge von den Grundstückseigentümern, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet (Anlieger).


In den weiteren Abschnitten werden das einzelne Prozedere und die Modalitäten aufgeführt und erläutert. Es wird deutlich, dass letztendlich für die Nebenstraßen in Bliedersdorf in der Regel 70% der Kosten auf die anliegenden Grundbesitzer umgelegt werden können. Die Gemeinde hat bei den Prozentwerten keinen Handlungsspielraum, da die übergeordnete Gesetzgebung diese Richtwerte vorgibt. Die Gemeinde kann lediglich eigenverantwortlich entscheiden, eine entsprechende Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen oder nicht.

 

Wird eine solche Satzung nicht erlassen, ist eine andere Art der Finanzierung für entsprechende Maßnahmen durch die Gemeinde zu regeln. Dabei ist eine Finanzierung durch eine Darlehensaufnahme seitens der Gemeinde nicht zulässig!

 

Wird also beispielsweise eine Straße erweitert, ausgebaut oder saniert, werden die Kosten anteilig auf die Anlieger umgelegt. Reparaturen und das Ausbessern von Schlaglöchern gehören nicht dazu. Die Grenze, bei der eine Reparatur aufhört und eine Verbesserung vorliegt, ist nicht eindeutig geregelt.


Bei den immer höher steigenden Preisen für Straßenbaumaßnahmen sind Beträge von über 10.000,- € von den einzelnen Anliegern durchaus keine Seltenheit. Reale Beispiele, z. B. in der Schölischer Straße in Stade, zeigen, dass die von den Anliegern zu tragenden Kosten noch wesentlich höher ausfallen könnten.


Oftmals gibt es auch keinen Spielraum mehr, eine Reparatur durchzuführen oder eine Straße umfassend zu sanieren. Neue Bauvorschriften sehen beispielsweise eine Mindestbreite des Gehweges vor. Wenn diese Vorgaben nicht mehr eingehalten werden können, sind Reparaturen nur noch eingeschränkt möglich und es werden möglicherweise aufwendigere Maßnahmen erforderlich.


Überall im Bundesgebiet gibt es oder hat es Klagen und Bürgerbegehren gegen

die Strabs gegeben. 


Als Reaktion darauf hat die Mehrzahl der deutschen Bundesländer die Strabs bereits abgeschafft. In Niedersachsen bleibt sie bislang landesweit noch aktiv. Die Landesregierung überlässt aber den Gemeinden und Städten die grundsätzliche Entscheidung, eine Strabs zu erheben oder aber eine Alternativlösung zu implementieren.

 

Viele Kommunen haben inzwischen dem öffentlichen Druck nachgegeben und die Strabs abgeschafft. In der Samtgemeinde Horneburg ist dies bereits im Flecken Horneburg und in der Gemeinde Nottensdorf erfolgt.


Wir als SPD Bliedersdorf halten es für ein finanzielles Risiko, für die Gemeinde die Strabs beizubehalten. Die Kommune plant bei einer Strassenausbaumaßnahme - die garantiert kommen wird - bisher immer fest mit den entsprechenden Strabs-Beiträgen der Anwohner. Wird dann allerdings durch öffentlichen Druck die Strabs ausgesetzt, entstehen unmittelbar finanzielle Lücken von bis zu mehreren hunderttausend Euro im Haushalt der Gemeinde. Das ist aus unserer Sicht nicht zu verantworten!

Stop für Strabs in Bliedersdorf



Daher wollen wir schon jetzt eine Abschaffung der Strabs, um eine langfristige gesicherte Finanzierung des Straßenbaus in Bliedersdorf zu gewährleisten!


Gleichzeitig müssen wir aber auch n der gesamten Gemeinde die Grundsteuer für alle moderat erhöhen, damit langfristig auch die Straßen in Bliedersdorf vernünftig hergerichtet werden können. Wir halten es für besser und gerechter, geringe Beträge jährlich zu zahlen als beispielsweise einen „Brocken“ von 10.000,-€ pro Anlieger-Haushalt nach einer Sanierung.


Eine Prioritätenliste sanierungsbedürftiger Straßen und Wege soll durch den Gemeinderat erstellt und ständig evaluiert werden, um es für die Bürger nachvollziehbar zu machen, welche Maßnahmen wann geplant sind. Die umzulegenden Kosten zahlt aber dann die gesamte Solidargemeinschaft über die Steuern.


Wir erreichen durch diese Veränderung einen nachvollziehbaren Solidareffekt in der Gemeinde. Werden bisher lediglich die Anlieger der entsprechenden Maßnahme ordentlich zur Kasse gebeten, so werden die Kosten bei unserem Lösungsvorschlag auf alle Bürger der Gemeinde verteilt. Jeder bezahlt so regelmäßig einen überschaubaren und kalkulierbaren Beitrag und es werden nicht Einzelne mit sehr hohen Summen belastet.


Erschliessungsmassnahmen in Bliedersdprf

Erschließungsbeitrag:


Wird eine Maßnahme im Straßenbau erstmals und neu geschaffen, z. B. eine Straße in einem Neubaugebiet, dann unterliegt sie grundsätzlich kostenmäßig den Erschließungsbeiträgen für dieses Gebiet. Hier zahlt insgesamt der Erschließungsträger (z. B. ein Investor), der dann später die Kosten in der Regel auf die Bauplatzkosten umlegt, oder aber die Grundstückseigentümer zahlen einen Erschließungskosten-Anteil an den Herstellungskosten von Straße, Fußweg und Entwässerungsanlagen etc.

 

Es kommt vor, dass die Meinung vertreten wird, bei alten, vorhandenen Wegen und Straßen seien diese noch gar nicht vollständig erschlossen und daher liege bei einer Erneuerung eine grundsätzliche Erschließungsmaßnahme vor. Diese These halten wir für fraglich und sehr gewagt!

 

Nehmen wir als Beispiel den Mittelweg in Bliedersdorf. Dieser ist mehrere hundert Jahre alt. Als der Mittelweg erstmals mit Feldsteinen befestigt wurde, war das zum damaligen Zeitpunkt Stand der Technik. Und wie es früher üblich war, haben die Anrainer mit dafür gesorgt, dass diese Maßnahme umgesetzt werden konnte und legten selbst Hand an. Die Bürger leisteten dadurch wie selbstverständlich ihren Eigenanteil.  Die Bürger leisteten nämlich ihren Eigenanteil durch ihrer Hände Arbeit. 


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